FAQ's

Hier findest Du Antworten auf häufige Fragen. 

Die FAQ's werden kontinuierlich erweitert.

Wir wollen uns natürlich von unserer guten Seite zeigen. Es braucht aber keine “Konzertqualität” zu haben. 
Spielen könnt ihr alles, was in der folgenden Literatur enthalten ist: 

  • BH 2026, BH 2022, BH 2018, BH 2014, BH 2010, BH 2006, BH 2002
  • Ständchenheft, Choralbuch, Kommt atmet auf. 

Bei Bedarf sprecht uns gerne an. 

Für die GEMA-Meldung brauchen wir eine lückenlose Aufstellung der Stücke, die gespielt werden. Dazu ist es unbedingt notwendig, VOR dem 30.07.2026 die Setlist bei dem jeweiligen Zeitslot zu hinterlegen. Die Setlist ist für den jeweiligen Zeitslot verbindlich! Eure Setlist könnt ihr hier hinterlegen. 

Ja, das geht. Such Dir einfach einen oder mehrere Zeitslots aus, an denen Du mitspielen möchtest. Sende den Wunsch per Mail an thomas.engelbrecht@vep-bayern.de, wir leiten das dann an die betreffenden Gruppen weiter. 

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmende liegt grundsätzlich beim entsendenden Posaunenchor bzw. der jeweiligen Chorleitung – nicht beim Veranstalter, dem VEP Bayern.

Das bedeutet konkret:

  • Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson teilnehmen.
  • Die Verantwortung für Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten liegt beim Chor.
  • Auch bei Abend- oder Nachtzeiten bleibt die Aufsicht vollständig beim entsendenden Chor.

Der Veranstalter ist für Organisation, Sicherheit der Veranstaltungsfläche und den reibungslosen Ablauf verantwortlich, übernimmt jedoch keine individuelle Aufsicht über einzelne Teilnehmende.

Wir empfehlen insbesondere bei späteren Uhrzeiten eine sorgfältige Abstimmung innerhalb des Chores sowie mit den Eltern.

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